„Baumschutzsatzung für Dieburg – Nein danke!“
Ein Statement von Harald Schöning:
Warum sich Harald Schöning gegen eine Baumschutzsatzung für Dieburg ausspricht ein persönliches Statement in einer öffentlichen Debatte.
In Dieburg wird derzeit intensiv über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diskutiert, eine Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet zu erlassen. Der Antrag sieht unter anderem Fällgenehmigungen auf privaten Grundstücken vor sowie Ersatzpflanzungen anzuordnen und Ausgleichszahlungen zu erheben. Ziel sei es dabei laut Begründung, den städtischen Baumbestand besser zu schützen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Als Stadtverordnetenvorsteher beobachtet Harald Schöning die Debatte nicht nur aus der Leitungsperspektive der Stadtverordnetenversammlung, sondern auch als engagierter Bürger und erfahrener Kommunalpolitiker. In einem persönlichen Statement erklärt er, warum er diesen Vorstoß für unnötig und kontraproduktiv hält – und warum er sich entschieden hat, sich öffentlich zu äußern:
Baumschutzsatzung für Dieburg – Nein danke!
Dass Bäume für das Klima und den Hitzeschutz in der Stadt wichtig sind, ist in Dieburg unumstritten – schließlich haben ja die Stadtverordneten einstimmig die Pflanzkübel in der Innenstadt und die zusätzlichen Bäume am Marktplatz beschlossen. Ist denn dann eine Baumschutzsatzung, wie sie von Bündnis 90/die Grünen beantragt wurde, nicht eine gute Idee? Nein, keineswegs, und zwar aus mehreren Gründen.
Erstens besteht kein Bedarf, denn die Dieburger schätzen ihre Bäume und pflegen sie. Das belegt ein Blick auf die Satellitenbilder, die man auf den gängigen Kartendiensten anschauen kann: auf jedem Fleck auf privatem Grund, auf dem ein Baum stehe könnte, steht auch einer. Dass die Grünen ausgerechnet den starken Baumrückschnitt auf dem Wallfahrtsplatz als angebliches Gegenbeispiel herangezogen haben, ist nicht nur wieder ein Beleg dafür, dass die Kirche den Grünen ein Dorn im Auge ist. Es ist auch inhaltlich schlecht gewählt, denn die Bäume stellten aufgrund ihres Alters und Zustands eine erhebliche Gefährdung für Menschen dar, die sich auf dem – immerhin öffentlich zugänglichen – Gelände aufhalten. Schon die Verkehrssicherungspflicht zwang also zu Maßnahmen. Im übrigen wurden auf dem Gelände auch neue Bäume gepflanzt. Mehr hätte eine Baumschutzsatzung auch nicht erreichen können.
Zweitens müssen wir einer immer stärken zunehmenden Bürokratie Einhalt gebieten – in Hessen gibt es dafür sogar ein Ministerium. Keinem Bürger ist zu vermitteln, dass er für nötige Baumpflegearbeiten erst einmal einen aufwändigen Antrag stellen muss. Dass die Bürger sich hier an grüne Verbotskultur à la Heizungsgesetz erinnert fühlen, muss nicht wundern. Darmstadt gibt ein abschreckendes Beispiel, welche verrückten Auswirkungen eine Baumschutzsatzung haben kann und wie die Bürger dort gegängelt werden.
Drittens gibt es ja – wie von den Grünen selbst angeführt – jetzt schon etliche rechtliche Bestimmungen in diesem Bereich, etwa wenn in Bebauungsplänen festgesetzt wird, wie viele oder sogar welche Bäume auf privaten Grundstücken gepflanzt werden müssen. Falls diese wirklich, wie von den Grünen behauptet, nicht ordentlich kontrolliert werden – wer soll denn dann die Einhaltung der Baumschutzsatzung kontrollieren. Sollen wir bei dem Haushaltsdefizit, das Dieburg jetzt schon hat auch noch eine eigene „Baumschutzpolizei“ einrichten?
Fazit also: eine Baumschutzsatzung braucht Dieburg nicht. Sie belastet Bürger und Verwaltung, ohne einen Mehrwert zu erbringen.